NÜTZLICHE INFO
Fragen und Antworten
COVID 19 INFO
-Hinweis: Auf Flügen der European Air Charter herrscht ab sofort Maskenpflicht.
Wir bitten alle Passagiere ab sechs Jahren im Sinne ihres eigenen, aber auch zum Schutz aller Mitreisenden während des gesamten Fluges einen Mund-Nasenschutz in Form von medizinischen Gesichtsmasken (OP- Masken wie auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen. Alle anderen Maskenarten sind nicht zulässig. Diese Regelung richtet sich nach den aktuellen Vorgaben der Bundesregierung für öffentliche Transportmittel. Gesichtsvisiere (Face shields) sind nicht zulässig. Bei Nichttragen einer medizinischen Gesichtsmaske kann die Beförderung verweigert werden.
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen, so sind ein ärztliches Attest sowie ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) beizubringen.
Es ist eine schriftliche Anmeldung über den European Air Charter – Kundenservice ( E- Mail: info@euaircharter.com) bis spätestens 48 Stunden vor Abflug erforderlich.
Sollten die geforderten Dokumente (Attest + negativer PCR-Test) bei Abflug nicht vorliegen, kann Ihnen die Beförderung auf dem Flug verweigert werden.
Liebe Passagiere,
schon immer haben Ihre Sicherheit und die Sicherheit der Crew bei European Air Charter höchste Priorität. Daher bitten wir Sie, nachfolgende Sicherheitsmaßnahmen, Anweisungen und Hinweise im Zusammenhang mit dem Corona-Virus Covid-19 vor und während Ihrer Reise zu befolgen bzw. zu beachten:
VOR DER REISE:
*Bitte machen Sie sich für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Reise mit allen aktuellen Bestimmungen für internationale Reisen auf Regierungswebsites und -organisationen vertraut.
Es ist möglich, dass die Einreise in ein Land, in das Sie reisen möchten, nicht möglich ist oder dass bei Einreise Quarantänemaßnahmen beachtet und eingehalten werden müssen.
*Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie bei guter Gesundheit und flugtauglich sind.
AM FLUGHAFEN:
*Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,5 Meter zu anderen Passagieren im gesamten Flughafenterminal, in den Vorfeldbussen sowie beim Einstieg ins Flugzeug
*Während des gesamten Aufenthalts am Flughafen sind Mundschutzmasken zu tragen
*Bitte stellen Sie sich auch darauf ein, dass an den Flughäfen sowie beim Ein- und Aussteigen Kontrollen der Körpertemperatur durchgeführt werden können
*Die Anweisungen des Flughafen- und Sicherheitspersonals sind strikt zu befolgen
AN BORD:
*Der Ein- und Ausstiegsprozess findet unter Einhaltung des möglichen Sicherheitsabstands gemäß den Anweisungen des Kabinenpersonals statt.
*Den Anweisungen des Kabinenpersonals ist Folge zu leisten
*Passagiere und Crew müssen während des gesamten Aufenthalts an Bord eine Schutzmaske tragen. Flugbegleiter tragen zu Ihrer Sicherheit zusätzlich Handschuhe.
*Alle Toiletten sind zur zusätzlichen Desinfektion mit einem Händedesinfektionsmittel ausgestattet. Bitte machen Sie nach der Benutzung der Toilette davon Gebrauch.
*Sofern Sie während des Fluges unerwartet Krankheitssymptome verspüren, wenden Sie sich bitte sofort an die Flugbegleiter
*Auf allen Flügen wird der klassische Getränkeservice durch angebotene Wasserflaschen ersetzt
*Der Bordverkauf findet nicht oder nur eingeschränkt statt
FLUGZEUGE:
*Alle Flugzeuge der European Air Charter werden vor und nach jedem Flug gründlich desinfiziert und sind mit speziellen HEPA-Filtern ausgestattet, die die Luft in der Kabine kontinuierlich reinigen und vor Staub, Viren und Bakterien schützen.
DATENSCHUTZ
Die Fluggesellschaft BUC stellt sicher, dass sie die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr im Zusammenhang mit der Aufhebung der Richtlinie 95/46 / EG (Einheitliche Datenschutzverordnung) erfüllt.
Daten, die Veranstalter im Rahmen zulässiger und autorisierter Reservierungen an die Fluggesellschaft übermitteln, werden in gutem Glauben auf die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Übermittlung dieser Daten ausschließlich für die Zwecke verarbeitet, für die sie erhoben wurden. Es erfolgt keine Weiterverarbeitung von Daten zu anderen Zwecken. Die Fluggesellschaft BUC unternimmt alles, die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um personenbezogene Daten vor zufälliger, unbefugter oder rechtswidriger Beschädigung, Zerstörung, Verarbeitung oder Weitergabe zu schützen.
ALLGEMEINEN BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
Die Beförderung eines Fluggastes durch die Fluggesellschaft erfolgt nur bei -im Zuge der rechtzeitig erfolgten Abfertigung – Vorlage vollständiger, gültiger Reiseunterlagen nebst gültigem Personalausweis/Reisepass/Visum.
Die Vorlage eines geeigneten Ausweisdokuments gilt ebenso für Kinder und Kleinkinder (unter 2 Jahren).
Für die Einhaltung aller gültigen Vorschriften und Bestimmungen (z.B. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen) ist der Fluggast selbst verantwortlich. Die vorangegangenen Angaben sind daher ohne Gewähr. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Kosten bzw. Nachteile wegen unvollständiger Reisedokumente ausschließlich zu Lasten des Fluggastes gehen.
Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen für deutsche / europäische Staatsangehörige finden Sie in der Länderliste des Auswärtigen Amtes.
Die Passagiere müssen in der Regel 2 Stunden, jedoch nicht später als 45 Min. vor dem planmäßigen Abflug im Besitz ihrer Bordkarte sein.
Check in beginnt 90 Minuten bzw. endet 40 Minuten vor dem planmäßigen Abflug.
VORABEND CHECK-IN
Wir bieten zurzeit in Deutschland an den Flughäfen FRANKFURT/MAIN, HANNOVER einen kostenlosen Vorabend Check-in für alle Abflüge bis 08:00 Uhr des Folgetages an. Ein Reisender kann mehrere Personen einchecken und erhält die Bordkarten aller Mitfliegenden. Diese müssen nicht persönlich beim Vorabend Check-In anwesend sein.
FRANKFURT/MAIN: Check-in 18:00 – 21:00 Uhr, Terminal 2, Halle D, Ebene2, Schalter 861
HANNOVER: Check-in 18:00 – 21:00 Uhr, Terminal B, Schalter – 212
AUFGEGEBENES GEPÄCK
Als Charterfluggesellschaft möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie die Informationen über die Freigepäckmenge von aufgegebenem Gepäck (einschließlich für Kinder und Kleinkinder) in der Reservierungs- oder Bestätigungs-E-Mail Ihres Reiseveranstalters finden. Bitte halten Sie sich strikt an diese Vorgaben. Für jedes Gepäckstück, welches die vom Reiseveranstalter angegebene Freigepäckmenge übersteigt, wird eine Übergepäckgebühr in Höhe von 8 EUR/kg* on-line bzw. 10 EUR/kg** am Flughafen erhoben, sofern seitens des Reiseveranstalters keine anderen Bedingungen für die Mitnahme von Übergepäck gelten. Kinderwagen, Kindersitze und einige Sportgeräte (bitte beachten Sie hierzu die Angaben in Ihrer Reservierung) werden im Laderaum unserer Flugzeuge transportiert. Sie müssen gut verpackt sein. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, alle Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass das Gepäck und sein Inhalt während des Transports nicht beschädigt werden. Die Fluggesellschaft haftet nicht für Schäden an nicht ordnungsgemäß verpackten Kinderwagen, Kindersitzen oder Sportgeräten.
Jedes aufgegebene Gepäckstück muss mit dem Namen und der Adresse des Passagiers gekennzeichnet sein.
Nehmen Sie zu Ihrer eigenen und zur Sicherheit des Fluges keine Gegenstände oder Gepäck fremder Personen an.
Beachten Sie bitte, dass unsere Flugzeuge nicht für die Verwendung von Kindersitzen an Bord ausgestattet sind.
* Eine vorzeitige Anmeldung und Bezahlung Ihrerseits erfolgt Online unter https://buc.flyair41.de
** Sofern Sie keine vorzeitge Anmeldung für Übergepäck Online tätigen und bezahlen
Sitzplatzreservierung
Sehr geehrter Fluggast, Sie können ausschließlich Sitzplätze und Services buchen, nachdem Sie bereits im Besitz einer bestätigten Flugbuchung
sind.
Für die Buchung von Flugsonderleistungen, wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro / Reiseveranstalter oder Online –https://buc.flyair41.de
Gebührenübersicht
Übergepäckgebühr je Kilogramm | 8 EUR / 10 EUR am Flgh. * |
Transport von Sportgepäck (1 Gepäckstück pro Person entsprechend Tabelle): | 40 EUR pro Strecke bis max. 20 kg |
Mitnahme von Haustieren (Hund oder Katze, maximal 1Tier pro Person) | 40 EUR pro Tier und Strecke |
Beförderung von unbegleiteten Kindern bis zum 12. Geburtstag (UM) | 60 EUR pro UM und Strecke |
Anmeldungen und Buchungen können nur online vorgenommen werden unter: https://buc.flyair41.de. Meldeschluss ist zwei Werktage vor Abflug bis 11.00 Uhr.
* = Für weitere Aufklärungen. Aufgegebenes Gepäck
SERVICE AN BORD (FTI) - GÜLTIG AB DATUM WIRD ZUM SPÄTEREN ZEITPUNKT BEKANNT GEGEBEN
HANDGEPÄCK
Handgepäck muss unter den Vordersitz des Fluggastes passen oder in die zur Verfügung gestellten Gepäckfächer in der Kabine.
Dabei gelten insbesondere die folgenden Maßgaben:
Ein Stück Handgepäck, welches die Maße von 55 x 40 x 20 cm (Summe 115 cm) und ein maximales Gewicht von sechs (6) Kilogramm nicht überschreitet.
Auf Flügen, die in der EU starten, sowie auf Anschlussflügen ab Europa (inklusive innerdeutscher Flüge) müssen Flugreisende für die Mitnahme von Handgepäck (pdf-download) ab dem 6. November 2006 neue Regeln beachten.
Im Handgepäck werden flüssige und gelartige Produkte, zum Beispiel Pflege- und Kosmetikartikel wie Zahnpasta, Kontaktlinsenflüssigkeit und Parfüm nur dann akzeptiert, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Jedes Behältnis, in dem sich die jeweilige Flüssigkeit befindet, darf ein Fassungsvermögen von höchstens 100 ml nicht überschreiten.
- Alle Flüssigkeitsbehälter und Tuben müssen in einen wieder verschliessbaren und durchsichtigen Plastikbeutel passen. Das Fassungsvermögen dieses Beutels darf maximal 1 Liter umfassen.
- Pro Passagier darf nur ein Plastikbeutel mitgeführt werden. Dieser muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
- Nachweislich benötigte Medikamente oder Babynahrung können ausserhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie auf Flügen mit Zwischenstopp, bei denen der zweite Flug / Weiterflug von einem EU-Flughafen startet, Flüssigkeiten nur dann mitnehmen dürfen, wenn diese an Flughafen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, z.B. auf einem BUC Flug, erworben wurden und in einer versiegelten Tüte einschliesslich dem Kaufbeleg vom selben Tag mitgeführt werden. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.
BUC hat keinen Einfluss auf diese Massgaben der Europäischen Union und bittet alle Passagiere, die gesetzlichen Bestimmungen bei der Planung
ihrer Reise zu berücksichtigen und das Handgepäck auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Bitte beachten Sie auch, dass sich durch diese
Regelung der Umfang der Sicherheitskontrollen erhöht und es zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Zusätzlich zum Handgepäck sind nachstehende Artikel für die Beförderung in der Kabine gestattet:
* eine kleine Handtasche,
* ein Mantel, Cape oder Reisedecke,
* ein Schirm oder Spazierstock,
* ein Paar Krücken, falls der Fluggast darauf angewiesen ist,
* eine Kamera/ Laptop/ Fernglas
* Nehmen Sie Ihre elektronische Zigarette im Handgepäck mit.
Elektronische Zigaretten/E-Zigaretten (inklusive Batterien) dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden. Die Beförderung im aufgegebenen Gepäck ist nicht möglich. Bitte beachten Sie aber, dass Rauchen (inkl. E-Zigaretten) an Bord verboten ist.
GEFÄHRLICHE GÜTER
Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass gefährliche Güter, gemäss IATA –Vorschriften im Gepäck grundsätzlich verboten sind.
Als gefährliche Güter gelten:
- Motoren jeglicher Art inkl. Aussenbordmotoren (ausgenommen Elektromotoren )
- Aktentaschen und Sicherheitsaktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage, Lithiumbatterien oder phyrotechnisches Material
- Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln, Leucht- oder Rauchsignale
- Behälter mit Gasen (entflammbar oder nicht entflammbar, tiefgefroren, verflüssigt oder giftig), z.B. Campinggas, gefüllte Druckflaschen, Feuerzeuggas
- Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z.B. Feuerzeug- oder Waschbenzin, Heizflüssigkeiten, Reinigungsmittel, Verdünnungsflüssigkeiten, Lacke, Klebstoffe
- Entflammbare und andere leicht entzündliche Feststoffe, z.B. Streichhölzer, Substanzen, die zu spontaner Eigenentzündung neigen oder bei Berührung mit Wasser entflammbare Gase entwickeln.
- Oxydierende Substanzen, z.B. Bleichpulver, Superoxyd
- Giftige oder ansteckende Substanzen, z.B. Quecksilber, Bakterien-oder Viruskulturen
- Radioaktive Materialien
- Ätzende Stoffe, z.B. Säuren
- Magnetische Materialien
Im Handgepäck sind ausserdem spitze oder scharfe Gegenstände wie z.B. Messer oder Scheren verboten!
SPORTWAFFEN
Auf Sport –und Jagdwaffen müssen unsere Kunden natürlich nicht verzichten. Dabei gelten jedoch folgende Vorsichtsmassnahmen, die streng beachtet werden müssen:
- Waffen oder Gegenstände, die als Waffen benutzt werden können, dürfen sich nur im aufgegebenen Gepäck befinden.
- Sie müssen bruchsicher und stossfest verpackt sein (in einem handelsüblichen Gewehrkoffer).
- Schusswaffen dürfen nicht geladen sein.
MUNITION
- Munition für Feuerwaffen darf nicht in die Fluggastkabine mitgenommen werden.
- Maximal dürfen, für Jagd– oder Sportwaffen, (5) kg Munition pro Passagier,im aufgegebenen Gepäck, verladen im Frachtraum des Flugzeuges, mitgeführt werden.
- Ausgeschlossen ist Munition mit explodierenden oder branderzeugenden Geschossen.
- Die Munition muss sicher in Kartons oder Kisten verpackt sein.
GEPÄCKVERLUST (GEPÄCKBESCHÄDIGUNG)
Natürlich achten wir bei European Air Charter auf den sorgsamen und rücksichtsvollen Umgang mit Ihrem Gepäck. Sollte es dennoch einmal zu Beschädigungen kommen oder Gepäckstücke fehlen, melden Sie sich bitte sofort nach Ankunft am Flughafen (Lost&Found). Dort wird ein Schadenprotokoll mit folgenden Angaben aufgenommen:
- Flug – Nr.
- Abflughafen
- Gepäck – Nr. (ersichtlich durch einen Aufkleber am Ticket und am Koffer)
- Art des Reisegepäcks
- Heimat – und Hotel-Adresse usw.
Bei Gepäckschäden ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks Anzeige bei der Gepäckermittlung der European Air Charter erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks, zu erstatten ist. Die Anzeigen bedürfen der Schriftform und müssen innerhalb der vorgenannten Fristen übergeben oder abgesandt werden. Die für die Anzeige (Flüge von / nach Deutschland, Österreich und die Schweiz) maßgebliche Adresse lautet:
Gepäckermittlung European Air Charter, Aviation Handling Services GmbH, Hamburg Flughafen, Terminal 1, 22335 Hamburg.
Wird das Gepäck ohne schriftliche Beanstandungen bei der Auslieferung angenommen, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass das Gepäck unbeschädigt und entsprechend dem Beförderungsvertrag abgeliefert worden ist. Hierbei gilt, dass Koffer oder Ähnliches dem Schutz des Inhaltes dienen. European Air Charter haftet nicht für Kratzer, Beulen oder andere Kleinschäden, die an Koffern oder anderen Gepäckstücken auftreten. Auch Schäden an Griffen, Rädern, Koffergürtel oder anderen abstehenden Koffer- oder Gepäckteilen sind von der Haftung ausgenommen, es sei denn BUC kann ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten im Umgang mit den betreffenden Gepäckstücken nachgewiesen werden. BUC haftet nicht für Schäden am Gepäck die dadurch entstehen, das Gepäcks nicht ordnungsgemäß in verschlossenen Koffern oder anderen geeigneten Behältern verpackt ist, die einen sicheren Transport mit der üblichen Vorsicht bei der Behandlung gewährleisten. Weitere Informationen zur Reklamation eines Schadens können Sie auch unserem Infoblatt zur Gepäckbeschädigung entnehmen. Informationsblatt Gepäckschaden
Auch ein Gepäckverlust ist umgehend nach dem Flug beim Abfertigungsagenten des Lost & Found Schalters des jeweiligen Flughafens zu melden. Hier wird der Verlust aufgenommen und in Suchsystem eingegeben.
WICHTIGE HINWEISE
Generell gilt:
- Alle Gepäckstücke (inkl. Handgepäck) versehen Sie bitte mit Namen, Heimatadresse und Urlaubsadresse.
- Wichtige Dokumente, Wertsachen und Medikamente verstauen Sie am besten im Handgepäck.
- Jedes Gepäckstück wird durchleuchtet. Feuerwaffen, scharfe und gefährliche Gegenstände, gefährliche Flüssigkeiten sowie Feuerzeuge (Zippo) dürfen nicht mitgenommen werden. Dies gilt für Handgepäck als auch für aufgegebenes Gepäck.
- Stellen Sie sich bitte auch darauf ein, dass Ihr Gepäck möglicherweise von Hand durchsucht werden könnte.
IHR RECHT ALS PASSAGIER
Im Falle der Nichtbeförderung, bei Annullierung oder bei einer großen Verspätung (zwei Stunden und mehr) von Flügen, für den Sie eine bestätigte Buchung haben, stehen Ihnen Rechte gemäß der EU- Verordnung 261/2004 zu. Zuständig für die Gewährung Ihrer Rechte ist die Fluggesellschaft, auf deren Flug sich die Flugunregelmäßigkeit ereignet hat. Diese liefert Ihnen durch ihre Vertretungen/ Abfertigungsagenten umfassende Informationen über Ihre Ausgleichansprüche und Betreuungsleistungen, abhängig von der Flugentfernung.
Nähere Auskünfte und eine Liste der Behörden in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, die für die Durchsetzung der EU- Verordnung 261/2004 zuständig sind, erhalten Sie unter der Internet-Adresse:
http://apr.europa.eu/
Ein “EU Beschwerdeformular für Fluggastrechte” finden Sie unter:
https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/themes/passengers/air/doc/complain_form/eu_complaint_form_de.pdf
HAFTUNG BEI BEFÖRDERUNG VON GEPÄCK
Für Ihr Hand- und Obhutsgepäck sind Sie generell selbst verantwortlich. Die Haftung der Fluggesellschaften ist durch Gesetze geregelt. In jedem Fall empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäckversicherung vor der Abreise und – falls verfügbar- eine maschinelle Verpackung, die in vielen Flughäfen zu finden ist.
Es wird empfohlen, im aufzugebenden Gepäck keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände, Gegenstände von besonderem Wert, wie z.B. Geld, Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Laptops, Kameras, Funktelefone oder sonstige elektronische Geräte, Wertpapiere sowie andere Wertsachen oder Dokumente, Muster, Ausweispapiere, Haus-, Autoschlüssel, Medikamente oder Flüssigkeiten zu befördern. Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck einen oder mehrere im Absatz aufgeführten Gegenstände enthält, übernehmen wir keine Haftung für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung solcher Gegenstände. Einige Flughäfen können weitere Einschränkungen hinsichtlich der zu befördernden Gegenständen haben. In solchen Fällen gelten die Richtlinien der Flughäfen.
Einen Verlust bzw. Schaden an Ihrem Gepäck sollten Sie – im eigenen Interesse unmittelbar – direkt am Flughafen melden. Eine nachträgliche schriftliche Verlustmeldung ist jedoch innerhalb der gesetzlichen Meldefristen möglich, allerdings dreht sich dann die Beweislast um und Sie müssen nachweisen, dass sich die Unregelmäßigkeit während der Luftbeförderung ereignet hat.
TRANSPORT VON SPORTGEPÄCK
Da viele unserer Fluggäste gerade im Urlaub ihren Lieblingshobbys nachgehen möchten, befördern wir pro Passagier eines der nachfolgend aufgeführten Sportgepäckstücke (max. 20kg) auf allen European Air Charter – Strecken (auf One way Flüge ebenso wie auf Hin–und Rückflügen).
Jedes weitere Gepäck wird mit der anwendbaren Sportgepäckrate berechnet, sofern seitens des Reiseveranstalters keine anderen Bedingungen für die Mitnahme von Übergepäck gelten.
Sportgepäck Gebühr Anmeldung Hinweise Golfausrüstung 40 EUR ja Verpackt Fahrrad 40 EUR ja In Karton oder Koffer verpackt Tauchgepäck 40 EUR ja Ohne Sailboard 40 EUR ja Verpackt Surfbrett 40 EUR ja In Hülle o.ä. Flugdrachen 40 EUR ja Verpackt, max. Paraglider 40 EUR ja In Tasche verpackt Skier (Paar) 40 EUR ja Verpackt Faltboote 40 EUR ja Zerlegt und verpackt, Fun- oder 40 EUR ja Verpackt, max. 3 kg Kickboards 40 EUR ja Verpackt
(Oneway)
Preßluftflaschen,
Tauchscheinwerfer
unterliegen der
Gefahrgutvorschrifte
n und gehören ins
Handgepäck
verpackt, Finne
herausziehen
Länge 3,50 m
Snowboard
Kanuten und sonstige
Boote werden nicht
befördert
Bodyboard
Anmeldungen und Buchungen können nur online vorgenommen werden unter: https://buc.flyair41.de . Meldeschluss ist zwei Werktage vor Abflug bis 11.00 Uhr.
TRANSPORT VON HAUSTIEREN
Wenn wirklich niemand alleine zu Hause bleiben soll, haben unsere Fluggäste auch die Möglichkeit, ein Haustier (ausschließlich Hunde oder Katzen) mit auf den Flug zu
nehmen. Bitte beachten Sie, dass dieser Service nicht für die Ausfuhr von in Bulgarien erworbenen Haustieren angeboten wird. Dabei liegt die Verantwortung für die
Beachtung der Einfuhrbestimmungen, Grenzpapiere, amtsärztlichen Gesundheitszeugnisse, Impfungen, Zollbestimmungen im Ausland etc. beim Fluggast. Ohne
Begleitung eines Fluggastes können wir leider keine Tiere transportieren.
Beförderung in der Kabine Hunde und Katzen bis (8) kg (inkl. Tasche) dürfen bei uns in der Kabine mitfliegen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir im Interesse aller Fluggäste nur eine begrenzte Zahl von Kleintieren in der Kabine zulassen. Das Tier muss während des gesamten
Fluges in seinem Behältnis bleiben, das auf dem Kabinenboden abgestellt wird. Die Maße des Behältnisses (luftdurchlässig und wasserundurchlässig, verschließbar –
im Tierhandel erhältlich) dürfen die Handgepäckmaße 55 x 40 x 23 cm nicht überschreiten.
Transportbehältnisse und Transportboxen werden nicht von European Air Charter gestellt. Diese sind im Tierhandel erhältlich.
Beförderung im Laderaum bei European Air Charter werden keine Tiere im Laderaum befördert.
Haustiere Gebühr (Oneway) Anmeldung Hinweise PETC / Kabine 40 EUR ja In einem, nicht größer als 55 x 40 x 23 cm, tiergerechten
Hunde und Katzen bis 8kg (inkl. Tasche)
Behältnis (luftdurchlässig,
wasserundurchlässig, verschließbar)
Anmeldungen und Buchungen können nur online vorgenommen werden unter: https://buc.flyair41.de. Meldeschluss ist zwei Werktage vor Abflug bis 11.00 Uhr.
REISESERVICE FÜR KRANKE UND BEHINDERTE FLUGGÄSTE
Selbstverständlich möchten wir kranke oder behinderte Fluggäste gerne nach Ihren individuellen Bedürfnissen betreuen. Für unsere schwer gehbehinderten Fluggäste halten wir Sitze bereit, die das Ein- und Aussteigen sowie das Aufstehen während des Fluges durch das Hochklappen der Armlehnen erleichtern. Die Reservierung der Sitzplätze, auch für eine Begleitperson, erfolgt ohne Aufpreis. Wir bitten um Beachtung, dass folgende Sitzplätze nicht an behinderte bzw. erkrankte Passagiere vergeben werden können:
* Notausgang ( EXIT ) – 23/24 ACDEF ; 12/13 ABCDEF;
* Mutter – Kind (Infant ) – Reihe 2-5 DEF
Melden Sie bitte Ihre besondere Bedürfnisse über den Reiseveranstalter oder das Reisebüro an die Fluggesellschaft spätestens 48 Stunden (zwei Werktagen) vor Flug unter E-Mail:info@euaircharter.com / Fax: 030-88487818/ an.
ROLLSTUHLBEREITSTELLUNG UND –BEFÖRDERUNG
Für behinderte Fluggäste ist die Mitnahme eines (1) Rollstuhls als aufgegebenes Gepäck im Frachtraum kostenlos möglich. Dies ist European Air Charter bis 48 Stunden (zwei Werktagen) vor Abflug mitzuteilen. Motorbetriebene Rollstühle können wegen der eingeschränkten Frachtkapazität und Gefahrgutvorschriften nur mit Einschränkungen befördert werden. Die Beförderung von medizinischen Geräten und Mobilitätshilfen, einschließlich elektrischer Rollstühle kann nur dann gewährleistet werden, wenn diese 48 Stunden vorher unter Angabe der Abmessungen und des Gewichts bei der European Air Charter angemeldet wurden, an Bord genügend Platz ist und die einschlägigen Vorschriften über Gefahrgüter nicht entgegenstehen.
- Elektro- Rollstühle mit Trockenbatterie werden befördert, wenn:
- die Kabelanschlusse von der Batterie abgeklemmt,
- die Batterie – Pole isoliert wurden und
- die Batterie fest auf dem Rollstuhl montiert ist.
- Elektro- Rollstühle mit Nassbatterie können aus Sicherheitsgründen leider nicht befördert werden.
BEFÖRDERUNG PER KRANKENTRAGE (STRETCHER)
Grundvoraussetzung für den Transport eines verletzten oder erkrankten Passagiers per Stretcher sind die Flugtauglichkeitsbescheinigung (MEDA) des Arztes im Zielgebiet und die freie Sitzkapazität (je nach Fluggerät 6–9 Sitze). In der Regel sollte die Anfrage zum Einbau eines Stretchers über den Reiseveranstalter, die Versicherung oder eine Rettungsgesellschaft erfolgen.
*BED/STCR Beförderung auf einer Krankentrage: Der Fluggast kann nicht einen Fluggastsitz mit aufgestellter Rückenlehne benutzen, sondern muss auf einer Krankentrage (Stretcher) liegend befördert werden.
FLUGREISEN VON WERDENDEN MÜTTERN
Während der letzten 4 Wochen vor der Niederkunft (in der Regel ist dies ab der 35. Schwangerschaftswoche ) darf eine werdende Mutter auf keinem Flug der European Air Charter befördert werden. Bis zu dieser Frist gelten keine Einschränkungen, eine besondere ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt. Wir empfehlen jedoch, vor Reiseantritt den behandelnden Arzt zu konsultieren.
BEFÖRDERUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN (“UM”)
Es wird empfohlen, Neugeborene bis zum Alter von 14 Tagen zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden nicht fliegen zu lassen.
Kleinkinder (bis 2J.) reisen auf dem Schoss ihrer Erziehungsberechtigten oder Begleitperson. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.
Die Beförderung von Kindern ohne Begleitung ist vom 5. Geburtstag bis 12. Geburtstag möglich, sofern die unbegleiteten Kinder vorher angemeldet und die Anmeldung durch die Fluggesellschaft bestätigt wurde.
Kinder ab dem 5. Geburtstag und bis zum 12. Geburtstag gelten auch dann als unbegleitet, wenn eine Begleitperson noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Bei der Abfertigung muss der Abholer/Betreuer des Kindes am Bestimmungsflughafen angegeben werden.
Die Erziehungsberechtigten/Betreuer müssen bis zum Abflug am Flughafen verweilen.
UM Gebühr (Oneway) Anmeldung Beförderung von 60 EUR pro UM ja
unbegleiteten
Kindern bis zum 12. Geburtstag (UM)
Anmeldungen und Buchungen können nur online vorgenommen werden unter: https://buc.flyair41.de Meldeschluss ist zwei Werktage vor Abflug bis 11.00 Uhr.
BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN
Die Ein- und Ausfuhr von Summen ab 10.000,- € ist gegenüber den bulgarischen Zollbehörden schriftlich zu deklarieren. Entsprechende Formulare sind u.a. auch in deutsch, englisch und französisch beim Zoll erhältlich. Mit Bargeld sind auch verschiedene Wertpapiere wie Reiseschecks gemeint.
Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflichten wird der gesamte im- oder exportierte Betrag entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen. Außerdem können Bußgelder verhängt werden.
Ausländer dürfen ferner Edelmetalle, -steine und -erzeugnisse ein- und ausführen, ohne sie zu deklarieren:
- bis zu 37 Gramm Gold und Platin (in rohem oder bearbeitetem Zustand und Münzen),
- 60 Gramm Gold- oder Platinschmuck,
- 300 Gramm Silber (in rohem oder bearbeitetem Zustand, Münzen und Schmuck)
Bei größeren Mengen ist eine schriftliche Zollerklärung abzugeben. Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflicht gilt auch hier, dass die gesamte mitgeführte Ware entschädigungslos eingezogen wird und Bußgelder verhängt werden können.
Bei Münzen mit archäologischem, historischem oder numismatischem Wert und Gegenständen unter Denkmalschutz ist eine Ausfuhrbescheinigung des Kulturministeriums vorzulegen.
Seit Bulgarien Mitgliedsland der EU ist, können Waren für den persönlichen Gebrauch ein- und ausgeführt werden. Erfolgt die Einreise nicht direkt aus einem anderen EU-Staat, muss unter Umständen nachgewiesen werden, dass die Waren innerhalb der EU erworben wurden. Bei großen Mengen von Alkohol, Kaffee und ähnlichen hoch besteuerten Waren muss eventuell glaubhaft gemacht werden, dass sie für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke bestimmt sind.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
FÜR REISENDEN AUSSERHALB DER EU
Die Reisenden, die aus Nicht-EU-Ländern einreisen, erklären laut der Verordnung Nr. 918/13 der EU die eingeführten Nichthandelswaren mit Gesamtwert bis 430 Euro nicht.
Die zollfreie Einfuhr zum persönlichen Gebrauch wird für jeden Reisenden über 17 Jahre bis zu den folgenden Mengen erlaubt:
- Tabakwaren
– 200 Stück Zigaretten
– 100 Stück Zigarillos
– 50 Stück Zigarren
– 250 Gramm Rauchtabak
- Alkohol und Alkoholgetränke
– Alkohol und Alkoholgetränke mit Alkoholgehalt über 22 vol. % insgesamt 1 Liter
– Alkohol und Alkoholgetränke mit Alkoholgehalt nicht mehr als 22 vol. % – insgesamt 2 Liter
– insgesamt 4 Liter nicht schäumende Weine;
– 16 Liter Bier
Jede Kombination von Tabakwaren und von Alkohol und Alkoholgetränken für jeden einzelnen Reisenden, außer dem nicht schäumenden Wein und Bier, darf 100 % von der Summe der Prozente aus den einzelnen erlaubten Mengen nicht überstiegen.
- Für Arzneimittel in Mengen zum persönlichen Gebrauch sollen die Reisenden die Zollerklärung bis zum nächsten Grenzüberqueren aufbewahren.
VERBOTE, BESCHRÄNKUNGEN UND SONDERKONTROLLE UNTERLIEGENDEN WAREN:
- Waffen, Munition, Sprengstoffe
- Stark wirkende Stoffe oder Giftstoffe
- Drogen, Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen
- Geschützte Pflanzen und Tiere gemäß dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen
- Kulturgüter mit historischem, archäologischem und künstlerischem Wert
In den EU-Ländern wird die Einfuhr von Produkten tierischer Herkunft verboten, außer wenn diese zur Veterinärkontrolle bei der jeweiligen Grenzkontrollstelle vorgelegt wurden – das gilt in Bezug auf die Bedrohung von Maul- und Klauenseuche und andere ansteckenden Vieh-Krankheiten. Für ausführliche Informationen – Verordnung von 01.05.2009 der Europäischen Kommission.
Für aktuelle Zollinformationen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Mitarbeiter.
Währung und Währungsgesetze
Die Währungseinheit von Republik Bulgarien ist der bulgarische Lew oder BGN
1 BGN = 100 Stotinki
1 BGN = 0,51 Euro
European Air Charter / All rights reserved 2022 ©