NÜTZLICHE INFO

Fragen und Antworten

Für Ihre Reise mit European Air Charter ist eine Sitzplatzreservierung bis zwei (2) Tage vor Abflug online: buc.flyair41.de möglich.

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Richtlinien der Fluggesellschaft - Fliegen mit gesundheitlichen Einschränkungen

Allgemeine Informationen

Bei Flugreisen sind Sie einer Reihe von Faktoren ausgesetzt, die Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden beeinträchtigen können. Wenn Sie unter gesundheitlichen Vorerkrankungen leiden, können die Auswirkungen des Fliegens für Sie eine Herausforderung sein.

Einschränkungen bei Flügen durch die Fluggesellschaft

Bevor Sie einen Flug planen, stellen Sie sicher, dass der Flug medizinisch unbedenklich ist.

Bitte informieren Sie uns im Voraus über vorhandene gesundheitliche Probleme, die sich während des Fluges evtl. verschlimmern könnten.

Wenn Sie glauben, dass Ihre Gesundheit durch das Fliegen beeinträchtigt werden könnte, sollten Sie sich vor der Buchung eines Fluges an Ihren Hausarzt oder Facharzt wenden.

In manchen Fällen wird von einer Flugreise abgeraten und Sie benötigen möglicherweise eine ärztliche Genehmigung, bevor Sie fliegen dürfen. Die Fluggesellschaft behält sich das Recht vor, die Beförderung von Passagieren in den folgenden Fällen zu verweigern. Bitte beachten Sie, dass die Liste  nicht abschließend ist:

  • Gesunde Neugeborene, sofern es keine Frühchen sind und nicht innerhalb der ersten sieben (7) Tage nach der Geburt • Frauen nach der 35. Schwangerschaftswoche oder der 32. Woche bei Mehrlingsschwangerschaften
  • Frauen, die bis zu 7 Tage vor dem Flug entbunden haben Wenn Sie an Folgendem leiden oder innerhalb der letzten 7 Tagen gelitten haben:
  • Angina pectoris oder Brustschmerzen • eine Infektionskrankheit (z. B. Windpocken, Grippe, einschließlich COVID-19)
  • Dekompressionskrankheit nach dem Tauchen , Taucherkrankheit
  • erhöhter Druck im Gehirn (aufgrund von Blutungen, Verletzungen oder Infektionen)
  • Infektion Ihrer Ohren oder Nebenhöhlen
  • geschlossener Gips
  • kürzlicher Herzinfarkt
  • kürzlicher Schlaganfall
  • kürzlich durchgeführte Operation oder Verletzung, bei der möglicherweise Luft oder Gas im Körper (z. B. Magen, Darm, Augen, Gesicht, Gehirn) eingeschlossen ist.
  • schwere Langzeiterkrankungen, die Ihre Atmung beeinträchtigen
  • Atemnot in Ruhezustand
  • ungelöster Pneumothorax (punktierte Lunge)
  • Sichelzellenanämie
  • instabiler psychischer Gesundheitszustand oder psychotische Erkrankung

In bestimmten Fällen kann die Besatzung gemäß den Richtlinien der Fluggesellschaft vor dem Flug eine Flugtauglichkeitsbescheinigung (Fit to Fly) oder eine ärztliche Bescheinigung anfordern. Dennoch kann Ihnen aus Rücksicht auf die Besatzung und im Interesse der Flugsicherheit die Beförderung verweigert werden.

Wenn die Besatzung an Bord der Ansicht ist, dass sich Ihr Gesundheitszustand während des Fluges verschlechtern könnte, werden Sie gebeten, eine Verzichtserklärung zu unterzeichnen, in der Sie bestätigen, dass Sie auf eigenes Risiko reisen.

COVID 19 INFO

Liebe Passagiere,

wir freuen uns, Sie bei uns an Bord begrüßen zu dürfen. Mit European Air Charter fliegen Sie auch in Corona-Zeiten sicher in Ihren Urlaub.

Auf den Flügen von und nach Deutschland besteht ab dem 1. Oktober 2022 grundsätzlich keine Pflicht mehr zum Tragen einer Maske. Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) empfiehlt allen Fluggästen aber weiterhin, an Flughäfen und an Bord eine Maske zu tragen, was Ihnen natürlich freigestellt ist.

VOR DER REISE:
*Bitte machen Sie sich für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Reise mit allen aktuellen Bestimmungen für internationale Reisen auf Regierungswebsites und -organisationen vertraut. Es ist möglich, dass die Einreise in ein Land, in das Sie reisen möchten, nicht möglich ist oder dass bei Einreise Quarantänemaßnahmen beachtet und eingehalten werden müssen.
*Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie bei guter Gesundheit und flugtauglich sind.

AM FLUGHAFEN:
*Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,5 Meter zu anderen Passagieren im gesamten Flughafenterminal, in den Vorfeldbussen sowie beim Einstieg ins Flugzeug
*Die Anweisungen des Flughafen- und Sicherheitspersonals sind strikt zu befolgen

AN BORD:
*Der Ein- und Ausstiegsprozess findet unter Einhaltung des möglichen Sicherheitsabstands gemäß den Anweisungen des Kabinenpersonals statt.
*Den Anweisungen des Kabinenpersonals ist Folge zu leisten

*Alle Toiletten sind zur zusätzlichen Desinfektion mit einem Händedesinfektionsmittel ausgestattet. Bitte machen Sie nach der Benutzung der Toilette davon Gebrauch.
*Sofern Sie während des Fluges unerwartet Krankheitssymptome verspüren, wenden Sie sich bitte sofort an die Flugbegleiter

FLUGZEUGE:
*Alle Flugzeuge der European Air Charter sind mit speziellen HEPA-Filtern ausgestattet, die die Luft in der Kabine kontinuierlich reinigen und vor Staub, Viren und Bakterien schützen.

DATENSCHUTZ

Die Fluggesellschaft BUC stellt sicher, dass sie die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr im Zusammenhang mit der  Aufhebung der Richtlinie 95/46 / EG (Einheitliche Datenschutzverordnung) erfüllt.

Daten, die Veranstalter im Rahmen zulässiger und autorisierter Reservierungen an die Fluggesellschaft übermitteln, werden in gutem Glauben auf die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Übermittlung dieser Daten ausschließlich für die Zwecke verarbeitet, für die sie erhoben wurden. Es erfolgt keine Weiterverarbeitung von Daten zu anderen Zwecken. Die Fluggesellschaft BUC unternimmt alles, die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um personenbezogene Daten vor zufälliger, unbefugter oder rechtswidriger  Beschädigung,  Zerstörung, Verarbeitung oder Weitergabe zu schützen.

ALLGEMEINEN BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

Die Beförderung eines Fluggastes durch die Fluggesellschaft erfolgt nur bei -im Zuge der rechtzeitig erfolgten Abfertigung – Vorlage vollständiger, gültiger Reiseunterlagen nebst gültigem Personalausweis/Reisepass/Visum.

Die Vorlage eines geeigneten Ausweisdokuments gilt ebenso für Kinder und Kleinkinder (unter 2 Jahren).

Für die Einhaltung aller gültigen Vorschriften und Bestimmungen (z.B. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen) ist der Fluggast selbst verantwortlich. Die vorangegangenen Angaben sind daher ohne Gewähr. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Kosten bzw. Nachteile wegen unvollständiger Reisedokumente ausschließlich zu Lasten des Fluggastes gehen.

Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen für deutsche / europäische Staatsangehörige finden Sie in der Länderliste  des Auswärtigen Amtes.

Die Passagiere müssen in der Regel 2 Stunden, jedoch nicht später als 45 Min. vor dem planmäßigen Abflug im Besitz ihrer Bordkarte sein.

Check in beginnt 90 Minuten bzw. endet 40 Minuten vor dem planmäßigen Abflug.

AUFGEGEBENES GEPÄCK

Als Charterfluggesellschaft möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie die Informationen über die Freigepäckmenge von aufgegebenem Gepäck (einschließlich für Kinder und Kleinkinder) in der Reservierungs- oder Bestätigungs-E-Mail Ihres Reiseveranstalters finden. Bitte halten Sie sich strikt an diese Vorgaben. Für jedes Gepäckstück, welches die vom Reiseveranstalter angegebene Freigepäckmenge übersteigt, wird eine Übergepäckgebühr in Höhe von 8 EUR/kg* on-line bzw. 10 EUR/kg** am Flughafen erhoben, sofern seitens des Reiseveranstalters keine anderen Bedingungen für die Mitnahme von Übergepäck gelten. Kinderwagen, Kindersitze und einige Sportgeräte (bitte beachten Sie hierzu die Angaben in Ihrer Reservierung) werden im Laderaum unserer Flugzeuge transportiert. Sie müssen gut verpackt sein. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, alle Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass das Gepäck und sein Inhalt während des Transports nicht beschädigt werden. Die Fluggesellschaft haftet nicht für Schäden an nicht ordnungsgemäß verpackten Kinderwagen, Kindersitzen oder Sportgeräten.

Der eigene Kinderwagen wird ohne Aufpreis (zusätzlich zur Freigepäckmenge) im Laderaum befördert, wenn dieser vorher bei der Fluggesellschaft schriftlich per Email (info@euaircharter.com) oder Fax (+49 30 88 48 78 18) angemeldet und die Mitnahme bestätigt wurde.

Jedes aufgegebene Gepäckstück muss mit dem Namen und der Adresse des Passagiers gekennzeichnet sein.

Nehmen Sie zu Ihrer eigenen und zur Sicherheit des Fluges keine Gegenstände oder Gepäck fremder Personen an.

Beachten Sie bitte, dass unsere Flugzeuge nicht für die Verwendung von Kindersitzen an Bord ausgestattet sind.
* Eine vorzeitige Anmeldung und Bezahlung Ihrerseits erfolgt Online unter https://buc.flyair41.de
** Sofern Sie keine vorzeitige Anmeldung für Übergepäck Online tätigen und bezahlen

 

Sitzplatzreservierung

Sehr geehrter Fluggast, Sie können ausschließlich Sitzplätze und Services buchen, nachdem Sie bereits im Besitz einer bestätigten Flugbuchung
sind.

Für die Buchung von Flugsonderleistungen, wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro / Reiseveranstalter oder Online –https://buc.flyair41.de

Gebührenübersicht

Übergepäckgebühr je Kilogramm

8 EUR / 10 EUR am Flgh. *

Transport von Sportgepäck (1 Gepäckstück pro Person entsprechend Tabelle):

40 EUR pro Strecke bis max. 20 kg

Mitnahme von Haustieren (Hund oder Katze, maximal 1Tier pro Person)

40 EUR pro Tier und Strecke

Beförderung von unbegleiteten Kindern bis zum 12. Geburtstag (UM)

60 EUR pro UM und Strecke


Anmeldungen und Buchungen können nur online vorgenommen werden unter: https://buc.flyair41.de. Meldeschluss ist zwei Werktage vor Abflug bis 11.00 Uhr.

* = Für weitere Aufklärungen. Aufgegebenes Gepäck

 

SERVICE AN BORD (FTI) - GÜLTIG AB 05.05.2023

 

HANDGEPÄCK

Handgepäck muss unter den Vordersitz des Fluggastes passen oder in die zur Verfügung gestellten Gepäckfächer in der Kabine.

Dabei gelten insbesondere die folgenden Maßgaben:

Ein Stück Handgepäck, welches die Maße von 55 x 40 x 20 cm (Summe 115 cm) und ein maximales Gewicht von sechs (6) Kilogramm nicht überschreitet.

Auf Flügen, die in der EU starten, sowie auf Anschlussflügen ab Europa (inklusive innerdeutscher Flüge) müssen Flugreisende für die Mitnahme von Handgepäck (pdf-download) ab dem 6. November 2006 neue Regeln beachten.

Im Handgepäck werden flüssige und gelartige Produkte, zum Beispiel Pflege- und Kosmetikartikel wie Zahnpasta, Kontaktlinsenflüssigkeit und Parfüm nur dann akzeptiert, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Jedes Behältnis, in dem sich die jeweilige Flüssigkeit befindet, darf ein Fassungsvermögen von höchstens 100 ml nicht überschreiten.
  • Alle Flüssigkeitsbehälter und Tuben müssen in einen wieder verschliessbaren und durchsichtigen Plastikbeutel passen. Das Fassungsvermögen dieses Beutels darf maximal 1 Liter umfassen.
  • Pro Passagier darf nur ein Plastikbeutel mitgeführt werden. Dieser muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
  • Nachweislich benötigte Medikamente oder Babynahrung können ausserhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie auf Flügen mit Zwischenstopp, bei denen der zweite Flug / Weiterflug von einem EU-Flughafen startet, Flüssigkeiten nur dann mitnehmen dürfen, wenn diese an Flughafen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft, z.B. auf einem BUC Flug, erworben wurden und in einer  versiegelten Tüte einschliesslich dem Kaufbeleg vom selben Tag mitgeführt werden. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.

BUC hat keinen Einfluss auf diese Massgaben der Europäischen Union und bittet alle Passagiere, die gesetzlichen Bestimmungen bei der Planung
ihrer Reise zu berücksichtigen und das Handgepäck auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Bitte beachten Sie auch, dass sich durch diese
Regelung der Umfang der Sicherheitskontrollen erhöht und es zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Zusätzlich zum Handgepäck sind nachstehende Artikel für die Beförderung in der Kabine gestattet:

        * eine kleine Handtasche,
        * ein Mantel, Cape oder Reisedecke,
        * ein Schirm oder Spazierstock,
        * ein Paar Krücken, falls der Fluggast darauf angewiesen ist,
        * eine Kamera/ Laptop/ Fernglas

        * Nehmen Sie Ihre elektronische Zigarette im Handgepäck mit.

Elektronische Zigaretten/E-Zigaretten (inklusive Batterien) dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden. Die Beförderung im aufgegebenen Gepäck ist nicht möglich. Bitte beachten Sie aber, dass Rauchen (inkl. E-Zigaretten) an Bord verboten ist.

    GEFÄHRLICHE GÜTER

    Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass gefährliche Güter, gemäss IATA –Vorschriften im Gepäck grundsätzlich verboten sind.
    Als gefährliche Güter gelten:

    • Motoren jeglicher Art inkl. Aussenbordmotoren (ausgenommen Elektromotoren )
    • Aktentaschen und Sicherheitsaktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage, Lithiumbatterien oder phyrotechnisches Material
    • Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln, Leucht- oder Rauchsignale
    • Behälter mit Gasen (entflammbar oder nicht entflammbar, tiefgefroren, verflüssigt oder giftig), z.B. Campinggas, gefüllte Druckflaschen, Feuerzeuggas
    • Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z.B. Feuerzeug- oder Waschbenzin, Heizflüssigkeiten, Reinigungsmittel, Verdünnungsflüssigkeiten, Lacke, Klebstoffe
    • Entflammbare und andere leicht entzündliche Feststoffe, z.B. Streichhölzer, Substanzen, die zu spontaner Eigenentzündung neigen oder bei Berührung mit Wasser entflammbare Gase entwickeln.
    • Oxydierende Substanzen, z.B. Bleichpulver, Superoxyd
    • Giftige oder ansteckende Substanzen, z.B. Quecksilber, Bakterien-oder Viruskulturen
    • Radioaktive Materialien
    • Ätzende Stoffe, z.B. Säuren
    • Magnetische Materialien

    Im Handgepäck sind ausserdem spitze oder scharfe Gegenstände wie z.B. Messer oder Scheren verboten!

    SPORTWAFFEN

    Der Transport von Jagd- und Sportwaffen ist bei Vorlage aller erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen erlaubt. Dabei gelten folgende Vorsichtsmaßnahmen, die streng beachtet werden müssen:

    • Waffen oder Gegenstände, die als Waffen benutzt werden können, dürfen sich nur im aufgegebenen Gepäck befinden.
    • Sie müssen bruchsicher und stoßfest verpackt sein (in einem handelsüblichen Gewehrkoffer).
    • Schusswaffen dürfen nicht geladen sein.
    • Der Transport von Sportwaffen ist bei der Fluggesellschaft anmelde- und kostenpflichtig
    MUNITION
    • Munition für Feuerwaffen darf nicht in die Fluggastkabine mitgenommen werden.
    • Maximal dürfen, für Jagd– oder Sportwaffen, (5) kg Munition pro Passagier,im aufgegebenen Gepäck, verladen im Frachtraum des Flugzeuges, mitgeführt werden.
    • Ausgeschlossen ist Munition mit explodierenden oder branderzeugenden Geschossen.
    • Die Munition muss sicher in Kartons oder Kisten verpackt sein.
    GEPÄCKVERLUST (GEPÄCKBESCHÄDIGUNG)

    Natürlich achten wir bei European Air Charter  auf den sorgsamen und rücksichtsvollen Umgang mit Ihrem Gepäck. Sollte es dennoch einmal zu Beschädigungen kommen oder Gepäckstücke fehlen, melden Sie sich bitte sofort nach Ankunft am Flughafen (Lost&Found). Dort wird ein Schadensprotokoll mit folgenden Angaben aufgenommen:

    • Flug – Nr.
    • Abflughafen
    • Gepäck – Nr. (ersichtlich durch einen Aufkleber am Ticket und am Koffer)
    • Art des Reisegepäcks
    • Heimat – und Hotel-Adresse usw.

    Bei Gepäckschäden ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks Anzeige bei der European Air Charter erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks, zu erstatten ist. Die Anzeigen bedürfen der Schriftform und müssen innerhalb der vorgenannten Fristen übergeben oder abgesandt werden. Die für die Anzeige (Flüge von / nach Deutschland, Österreich und die Schweiz) maßgeblichen Kontaktdaten lauten:

    E-Mail: info@euaircharter.com oder Fax: +(49)30 88 48 78 18

    European Air Charter Representative Office (Rankestraße 8, 10789 Berlin, Deutschland)

    Wird das Gepäck ohne schriftliche Beanstandungen bei der Auslieferung angenommen, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass das Gepäck unbeschädigt und entsprechend dem Beförderungsvertrag abgeliefert worden ist. Hierbei gilt, dass Koffer oder Ähnliches dem Schutz des Inhaltes dienen. European Air Charter haftet nicht für Kratzer, Beulen oder andere Kleinschäden, die an Koffern oder anderen Gepäckstücken auftreten. Auch Schäden an Griffen, Rädern, Koffergürtel oder anderen abstehenden Koffer- oder Gepäckteilen sind von der Haftung ausgenommen, es sei denn European Air Charter kann ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten im Umgang mit den betreffenden Gepäckstücken nachgewiesen werden. European Air Charter haftet nicht für Schäden am Gepäck die dadurch entstehen, das Gepäcks nicht ordnungsgemäß in verschlossenen Koffern oder anderen geeigneten Behältern verpackt ist, die einen sicheren Transport mit der üblichen Vorsicht bei der Behandlung gewährleisten. Weitere Informationen zur Reklamation eines Schadens können Sie auch unserem Informationsblatt zur Gepäckbeschädigung entnehmen.   Informationsblatt Gepäckschaden

    Auch ein Gepäckverlust ist umgehend nach dem Flug beim Abfertigungsagenten des Lost & Found- Schalters des jeweiligen Flughafens zu melden. Hier wird der Verlust aufgenommen und im Suchsystem eingegeben.  Informationsblatt Gepäckverlust

    WICHTIGE HINWEISE

    Generell gilt:

    • Alle Gepäckstücke (inkl. Handgepäck) versehen Sie bitte mit Namen, Heimatadresse und Urlaubsadresse.
    • Wichtige Dokumente, Wertsachen und Medikamente verstauen Sie am besten im Handgepäck.
    • Jedes Gepäckstück wird durchleuchtet. Feuerwaffen, scharfe und gefährliche Gegenstände, gefährliche Flüssigkeiten sowie Feuerzeuge (Zippo) dürfen nicht mitgenommen werden. Dies gilt für Handgepäck als auch für aufgegebenes Gepäck.
    • Stellen Sie sich bitte auch darauf ein, dass Ihr Gepäck möglicherweise von Hand durchsucht werden könnte.
    IHR RECHT ALS PASSAGIER

    Im Falle der Nichtbeförderung, bei Annullierung oder bei einer großen Verspätung (zwei Stunden und mehr) von Flügen, für den Sie eine bestätigte Buchung haben, stehen Ihnen Rechte gemäß der EU- Verordnung 261/2004 zu. Zuständig für die Gewährung Ihrer Rechte ist die Fluggesellschaft, auf deren Flug sich die Flugunregelmäßigkeit ereignet hat. Diese liefert Ihnen durch ihre Vertretungen/ Abfertigungsagenten umfassende Informationen über Ihre Ausgleichansprüche und Betreuungsleistungen, abhängig von der Flugentfernung.

    Nähere Auskünfte und eine Liste der Behörden in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten, die für die Durchsetzung der EU- Verordnung 261/2004 zuständig sind, erhalten Sie unter der Internet-Adresse:
    http://apr.europa.eu/

    Ein “EU Beschwerdeformular für Fluggastrechte” finden Sie unter:
    https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/themes/passengers/air/doc/complain_form/eu_complaint_form_de.pdf

    HAFTUNG BEI BEFÖRDERUNG VON GEPÄCK

    Für Ihr Hand- und Obhutsgepäck sind Sie generell selbst verantwortlich. Die Haftung der Fluggesellschaften ist durch Gesetze geregelt. In jedem Fall empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäckversicherung vor der Abreise und – falls verfügbar- eine maschinelle Verpackung, die in vielen Flughäfen zu finden ist.

    Es wird empfohlen, im aufzugebenden Gepäck keine zerbrechlichen oder verderblichen Gegenstände, Gegenstände von besonderem Wert, wie z.B. Geld, Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine, Laptops, Kameras, Funktelefone oder sonstige elektronische Geräte, Wertpapiere sowie andere Wertsachen oder Dokumente, Muster, Ausweispapiere, Haus-, Autoschlüssel, Medikamente oder Flüssigkeiten zu befördern. Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck einen oder mehrere im Absatz aufgeführten Gegenstände enthält, übernehmen wir keine Haftung für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung solcher Gegenstände. Einige Flughäfen können weitere Einschränkungen hinsichtlich der zu befördernden Gegenständen haben. In solchen Fällen gelten die Richtlinien der Flughäfen.

    Einen Verlust bzw. Schaden an Ihrem Gepäck sollten Sie – im eigenen Interesse unmittelbar – direkt am Flughafen melden. Eine nachträgliche schriftliche Verlustmeldung ist jedoch innerhalb der gesetzlichen Meldefristen möglich, allerdings dreht sich dann die Beweislast um und Sie müssen nachweisen, dass sich die Unregelmäßigkeit während der Luftbeförderung ereignet hat.

    TRANSPORT VON SPORTGEPÄCK

    Da viele unserer Fluggäste gerade im Urlaub ihren Lieblingshobbys nachgehen möchten, befördern wir pro Passagier eines der nachfolgend aufgeführten Sportgepäckstücke (max. 20kg) auf allen European Air Charter – Strecken (auf One way Flügen ebenso wie auf Hin–und Rückflügen) zu den aufgeführten Bedingungen.

    In Ausnahmefällen kann die Mitnahme eines zweiten Gepäckstücks (max. 20kg) ebenfalls mit der anwendbaren Sportgepäckrate berechnet werden, sofern seitens des Reiseveranstalters keine anderen Übergepäckbedingungen gelten.

    Sportgepäck

    Gebühr
    (Oneway)

    Anmeldung

    Hinweise

    Golfausrüstung

    40 EUR

    ja 

    Verpackt

    Fahrrad

    40 EUR

    ja

    In Karton oder Koffer

    verpackt

    Tauchgepäck

    40 EUR

    ja

    Ohne
    Preßluftflaschen,
    Tauchscheinwerfer
    unterliegen der
    Gefahrgutvorschrifte
    n und gehören ins
    Handgepäck

    Sailboard

    40 EUR

    ja

    Verpackt

    Surfbrett

    40 EUR

    ja

    In Hülle o.ä.
    verpackt, Finne
    herausziehen

    Flugdrachen

    40 EUR

    ja

    Verpackt, max.
    Länge 3,50 m

    Paraglider

    40 EUR

    ja

    In Tasche verpackt

    Skier (Paar)
    Snowboard

    40 EUR

    ja

    Verpackt

    Faltboote

    40 EUR

    ja

    Zerlegt und verpackt,
    Kanuten und sonstige
    Boote werden nicht
    befördert

    Fun- oder
    Bodyboard

    40 EUR

    ja

    Verpackt, max. 3 kg

    Kickboards

    40 EUR

    ja

    Verpackt


    Anmeldungen und Buchungen können nur online vorgenommen werden unter: https://buc.flyair41.de . Meldeschluss ist zwei Werktage vor Abflug bis 11.00 Uhr.

    TRANSPORT VON HAUSTIEREN

    Wenn wirklich niemand alleine zu Hause bleiben soll, haben unsere Fluggäste auch die Möglichkeit, ein Haustier (ausschließlich Hunde oder Katzen) mit auf den Flug zu
    nehmen. Bitte beachten Sie, dass dieser Service nicht für die Ausfuhr von in Bulgarien erworbenen Haustieren angeboten wird. Dabei liegt die Verantwortung für die
    Beachtung der Einfuhrbestimmungen, Grenzpapiere, amtsärztlichen Gesundheitszeugnisse, Impfungen, Zollbestimmungen im Ausland etc. beim Fluggast. Ohne
    Begleitung eines Fluggastes können wir leider keine Tiere transportieren.

    Beförderung in der Kabine Hunde und Katzen bis (8) kg (inkl. Tasche) dürfen bei uns in der Kabine mitfliegen.
    Wir bitten um Verständnis, dass wir im Interesse aller Fluggäste nur eine begrenzte Zahl von Kleintieren in der Kabine zulassen. Das Tier muss während des gesamten
    Fluges in seinem Behältnis bleiben, das auf dem Kabinenboden abgestellt wird. Die Maße des Behältnisses (luftdurchlässig und wasserundurchlässig, verschließbar –
    im Tierhandel erhältlich) dürfen die Handgepäckmaße 55 x 40 x 23 cm nicht überschreiten.

    Transportbehältnisse und Transportboxen werden nicht von European Air Charter gestellt. Diese sind im Tierhandel erhältlich.
    Beförderung im Laderaum bei European Air Charter werden keine Tiere im Laderaum befördert.

    Haustiere

    Gebühr (Oneway) 

    Anmeldung

    Hinweise

    PETC / Kabine
    Hunde und Katzen bis 8kg (inkl. Tasche)

    40 EUR

    ja

    In einem, nicht größer als 55 x 40 x 23 cm, tiergerechten
    Behältnis (luftdurchlässig,
    wasserundurchlässig, verschließbar)   

    Anmeldungen und Buchungen können nur online vorgenommen werden unter: https://buc.flyair41.de. Meldeschluss ist zwei Werktage vor Abflug bis 11.00 Uhr.

    REISESERVICE FÜR KRANKE UND BEHINDERTE FLUGGÄSTE

    Selbstverständlich möchten wir kranke oder behinderte Fluggäste gerne nach Ihren individuellen Bedürfnissen betreuen. Für unsere schwer gehbehinderten Fluggäste halten wir Sitze bereit, die das Ein- und Aussteigen sowie das Aufstehen während des Fluges durch das Hochklappen der Armlehnen erleichtern. Die Reservierung der Sitzplätze, auch für eine Begleitperson, erfolgt ohne Aufpreis. Wir bitten um Beachtung, dass folgende Sitzplätze nicht an behinderte bzw. erkrankte Passagiere vergeben werden können:

    * Notausgang ( EXIT ) – 23/24 ACDEF ; 12/13 ABCDEF;
    * Mutter – Kind (Infant ) – Reihe 2-5 DEF

    Melden Sie bitte Ihre besondere Bedürfnisse über den Reiseveranstalter oder das Reisebüro an die Fluggesellschaft spätestens 48 Stunden (zwei Werktagen) vor Flug unter E-Mail:info@euaircharter.com  / Fax: 030-88487818/ an.

    ROLLSTUHLBEREITSTELLUNG UND –BEFÖRDERUNG

    Für behinderte Fluggäste ist die Mitnahme eines (1) Rollstuhls als aufgegebenes Gepäck im Frachtraum kostenlos möglich. Dies ist European Air Charter bis 48 Stunden (zwei Werktagen) vor Abflug mitzuteilen. Motorbetriebene Rollstühle können wegen der eingeschränkten Frachtkapazität und      Gefahrgutvorschriften nur mit Einschränkungen befördert werden. Die Beförderung von medizinischen Geräten und Mobilitätshilfen, einschließlich elektrischer Rollstühle kann nur dann gewährleistet werden, wenn diese 48 Stunden vorher unter Angabe der Abmessungen und des Gewichts bei der European Air Charter angemeldet wurden, an Bord genügend Platz ist und die einschlägigen Vorschriften über Gefahrgüter nicht entgegenstehen.

    • Elektro- Rollstühle mit Trockenbatterie werden befördert, wenn:
      • die Kabelanschlusse von der Batterie abgeklemmt,
      • die Batterie – Pole isoliert wurden und
      • die Batterie fest auf dem Rollstuhl montiert ist.
    • Elektro- Rollstühle mit Nassbatterie können aus Sicherheitsgründen leider nicht befördert werden.

    Zusätzliche Informationen können Sie hier einsehen

    HILFE FÜR MENSCHEN MIT EINGESCHRÄNKRTER MOBILITÄT
    • Für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität können wir Sitzplätze reservieren, um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern und so viel Komfort wie möglich während des Fluges zu gewährleisten. Die Buchung dieser Sitzplätze sowie der Sitzplätze für eine Begleitperson erfolgt bei rechtzeitiger vorheriger Anmeldung und ohne zusätzliche Kosten, sofern ein Schwerbeschädigtenausweis vorhanden ist.

    • Kindern und Passagieren mit Behinderungen werden keine Sitzplätze am Notausgang zugewiesen.
    • Familien mit Kindern unter 2 Jahren (Kleinkindern) werden keine Sitzplätze in der ersten Reihe sowie an den Notausgängen zugewiesen.
    • Passagieren, die mit einem persönlichen Rollstuhl reisen, wird für ihr Mobilitätshilfegerät keine zusätzliche Gebühr berechnet. Rollstuhlfahrer werden wie alle anderen Passagiere bis 90 Minuten vor Abflug eingecheckt. Passagiere, die beim Einsteigen in das Flugzeug Hilfe benötigen und dies vorher rechtzeitig mindestens 48 Stunden im Voraus angemeldet haben, erhalten Vorrang beim Einsteigen.

    • Elektro- Rollstühle mit Trockenbatterien werden nur befördert, wenn:

    – Das Kabelanschlüsse von der Batterie abgeklemmt,

    – Die Batterie – Pole isoliert wurden und

    – Die Batterie fest auf am Rollstuhl montiert ist.


    Elektro- Rollstühle mit Nassbatterien können aus Sicherheitsgründen leider nicht befördert werden.

    • European Air Charter bietet an Bord keinen Stretcher-Service (STCR) an.

    Flugreisen von werdenden Müttern:

    • Bis einschließlich der 28. Woche ist kein ärztliches Attest erforderlich;
    • Nach der 28. bis 35. Woche ist eine medizinische Fluggenehmigung eines Arztes erforderlich;
    • Nach der 35. Woche kann der Passagier nicht mehr zum Lufttransport angenommen werden.
    • Eine Flugreise für Mütter, die innerhalb von 7 Tagen vor dem Flug entbunden haben, dürfen als Passagier auf einem BUC-Flug nicht akzeptiert werden
    • Gesunde Neugeborene, sofern sie nicht zu früh geboren wurden, dürfen innerhalb der ersten sieben (7) Tage nach der Geburt nicht zur Beförderung angenommen werden.
    BEFÖRDERUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN (“UM”)

    Es wird empfohlen, Neugeborene bis zum Alter von 14 Tagen zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden nicht fliegen zu lassen.
    Kleinkinder (bis 2J.) reisen auf dem Schoss ihrer Erziehungsberechtigten oder Begleitperson. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.
    Die Beförderung von Kindern ohne Begleitung ist vom 5. Geburtstag bis 12. Geburtstag möglich, sofern die unbegleiteten Kinder vorher angemeldet und die Anmeldung durch die Fluggesellschaft bestätigt wurde.
    Kinder ab dem 5. Geburtstag und bis zum 12. Geburtstag gelten auch dann als unbegleitet, wenn eine Begleitperson noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat.
    Bei der Abfertigung muss der Abholer/Betreuer des Kindes am Bestimmungsflughafen angegeben werden.
    Die Erziehungsberechtigten/Betreuer müssen bis zum Abflug am Flughafen verweilen.

    UM

    Gebühr (Oneway) 

    Anmeldung

    Beförderung von
    unbegleiteten
    Kindern bis zum 12. Geburtstag (UM)

    60 EUR pro UM

    ja

    Anmeldungen und Buchungen können nur online vorgenommen werden unter: https://buc.flyair41.de Meldeschluss ist zwei Werktage vor Abflug bis 11.00 Uhr.

    BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN

    Die Ein- und Ausfuhr von Summen ab 10.000,- € ist gegenüber den bulgarischen Zollbehörden schriftlich zu deklarieren. Entsprechende Formulare sind u.a. auch in deutsch, englisch und französisch beim Zoll erhältlich. Mit Bargeld sind auch verschiedene Wertpapiere wie Reiseschecks gemeint.

    Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflichten wird der gesamte im- oder exportierte Betrag entschädigungslos zu Gunsten des bulgarischen Staates eingezogen. Außerdem können Bußgelder verhängt werden.

    Ausländer dürfen ferner Edelmetalle, -steine und -erzeugnisse ein- und ausführen, ohne sie zu deklarieren:

    • bis zu 37 Gramm Gold und Platin (in rohem oder bearbeitetem Zustand und Münzen),
    • 60 Gramm Gold- oder Platinschmuck,
    • 300 Gramm Silber (in rohem oder bearbeitetem Zustand, Münzen und Schmuck)

    Bei größeren Mengen ist eine schriftliche Zollerklärung abzugeben. Bei Nichtbeachtung der Deklarationspflicht gilt auch hier, dass die gesamte mitgeführte Ware entschädigungslos eingezogen wird und Bußgelder verhängt werden können.

    Bei Münzen mit archäologischem, historischem oder numismatischem Wert und Gegenständen unter Denkmalschutz ist eine Ausfuhrbescheinigung des Kulturministeriums vorzulegen.

    Seit Bulgarien Mitgliedsland der EU ist, können Waren für den persönlichen Gebrauch ein- und ausgeführt werden. Erfolgt die Einreise nicht direkt aus einem anderen EU-Staat, muss unter Umständen nachgewiesen werden, dass die Waren innerhalb der EU erworben wurden. Bei großen Mengen von Alkohol, Kaffee und ähnlichen hoch besteuerten Waren muss eventuell glaubhaft gemacht werden, dass sie für persönliche, nicht kommerzielle Zwecke bestimmt sind.

    Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

    Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

    FÜR REISENDEN AUSSERHALB DER EU

    Die Reisenden, die aus Nicht-EU-Ländern einreisen, erklären laut der Verordnung Nr. 918/13 der EU die eingeführten Nichthandelswaren mit Gesamtwert bis 430 Euro nicht.

    Die zollfreie Einfuhr zum persönlichen Gebrauch wird für jeden Reisenden über 17 Jahre bis zu den folgenden Mengen erlaubt:

    • Tabakwaren

    – 200 Stück Zigaretten

    – 100 Stück Zigarillos

    – 50 Stück Zigarren

    – 250 Gramm Rauchtabak

    • Alkohol und Alkoholgetränke

    – Alkohol und Alkoholgetränke mit Alkoholgehalt über 22 vol. %  insgesamt 1 Liter

    – Alkohol und Alkoholgetränke mit Alkoholgehalt nicht mehr als 22 vol. % – insgesamt 2 Liter

    insgesamt 4 Liter nicht schäumende Weine;

    16 Liter Bier

    Jede Kombination von Tabakwaren und von Alkohol und Alkoholgetränken für jeden einzelnen Reisenden, außer dem nicht schäumenden Wein und Bier, darf 100 % von der Summe der Prozente aus den einzelnen erlaubten Mengen nicht überstiegen.

    • Für Arzneimittel in Mengen zum persönlichen Gebrauch sollen die Reisenden die Zollerklärung bis zum nächsten Grenzüberqueren aufbewahren.

    VERBOTE, BESCHRÄNKUNGEN UND SONDERKONTROLLE UNTERLIEGENDEN WAREN:

    • Waffen, Munition, Sprengstoffe
    • Stark wirkende Stoffe oder Giftstoffe
    • Drogen, Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen
    • Geschützte Pflanzen und Tiere gemäß dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen
    • Kulturgüter mit historischem, archäologischem und künstlerischem Wert

    In den EU-Ländern wird die Einfuhr von Produkten tierischer Herkunft verboten, außer wenn diese zur Veterinärkontrolle bei der jeweiligen Grenzkontrollstelle vorgelegt wurden – das gilt in Bezug auf die Bedrohung von Maul- und Klauenseuche und andere ansteckenden Vieh-Krankheiten. Für ausführliche Informationen – Verordnung von 01.05.2009 der Europäischen Kommission.

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    Für aktuelle Zollinformationen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Mitarbeiter.

    Währung und Währungsgesetze

    Die Währungseinheit von Republik Bulgarien ist der bulgarische Lew oder BGN

    1 BGN = 100 Stotinki

    1 BGN = 0,51 Euro

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